Guten Tag,
wie genau muss ich Schreckschusswaffen, die zugehörige Munition und die legale Pyromunition aufbewahren? Ich bin Besitzer eines kleinen Waffenscheins, aber ich darf die Waffen natürlich trotzdem nicht geladen in meiner Wohnung aufbewahren. Ich habe gelesen das man die Waffen nur nicht geladen aufbewahren darf, sie aber ruhig zusammen mit den Waffen einschließen darf, nur eben ohne geladenes Magazin in der Waffe.
Muss ich nun Waffen und Munition auch getrennt, in verschiedenen abgeschlossenen Kassetten aufbewahren?
Und wie sieht es mit der pyrotechnischen Munition aus, Ratter, Pfeiffer und Leuchtraketen? Darf ich die vom Gesetz her zusammen mit der Munition verschließen? Oder muss ich 3 abschließbare Koffer haben, einmal für die entladenen Waffen, einmal für die Munition und einmal für die pyrotechnische Munition?
Muss der Munitionskasten und der Kasten für pyrotechnische Munition auch abgeschlossen werden, oder reicht es wenn die SSW's in einem geschlossenen Koffer lagern?

Fragen über Fragen. Ich würde jetzt davon ausgehen das ich 3 abschließbare Koffer brauche. Darf ich geladene Magazine auch im Munitionskoffer aufbewahren? Damit ich einen "schnellen" Zugriff darauf habe und nur die Kisten aufschließen und das Magazin in die Waffe stecken muss, falls jemand z.B. in meine Wohnung einbricht und ich bemerke das?
Vielen Dank schonmal für eventuelle Antworten, Ihr merkt ich hab nicht die große Ahnung davon, möchte aber dennoch alles gesetzestechnisch richtig machen. Wenn ich allerdings Munition und Pyromunition in einer Kiste einschließen dürfte, dann würde ich mir schonmal eine sperrige Kiste im Schrank sparen.
Grüße,
Crusher